Plattform Nutzung
„Hausregeln“ zur Nutzung der Daten Plattformen
Rechtlich bindend ist nur die deutsche Fassung
Präambel
north.io stellt dem Kunden in einer individuellen Web-Umgebung (im Folgenden WORKSPACE) eine webbasierte Software im Rahmen einer Software as a Service-Lösung (SaaS) zur zeitweisen entgeltlichen Nutzung zur Verfügung und hält Speicherplatz für Daten des Kunden in einem externen Rechenzentrum bereit. Der Kunde hat im Rahmen der angebotenen Software und je nach Umfang der vereinbarten Leistungen insbesondere die Möglichkeit, seine Daten über eine Telekommunikationsverbindung bei north.io zu speichern, zu visualisieren und zu analysieren.
§ 1 Geltung
(1) Gegenstand dieser Regelungen ist die Bereitstellung der Datenplattform als vereinbarten Softwareanwendungen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: ANWENDUNG) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erzeugten Daten, auch solche im Cache und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten und/oder die vom Kunden in der Cloud zu speichernden Daten (im Folgenden: ANWENDUNGSDATEN) gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn north.io ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn north.io auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Bereitstellung von ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN
(1) north.io hält während der Vertragslaufzeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl und externen Rechenzentren: SERVER) die ANWENDUNG in der jeweils aktuell von north.io freigegebenen Version im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Nach Vertragsschluss stellt north.io einen Workspace zur Verfügung und übermittelt dem Kunden Administrator-Zugangsdaten per E-Mail. Über den Workspace-Administrator kann der Kunde anschließend weitere Nutzer mit eigenen Zugangsdaten bis zur Grenze der vertraglich vereinbarten Nutzerzahl einladen. Eine Erweiterung der vereinbarten Nutzerzahl bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Sie kann ggfs. auch über von north.io in der ANWENDUNG bereitgestellte Funktionen durch den Kunden vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Erweiterung der Nutzerzahl besteht nicht. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern.
(3) north.io kann während der Vertragslaufzeit zusätzliche Inhalte/Funktionen/Versionen der ANWENDUNG entwickeln. Es steht north.io frei, diese in die ANWENDUNG zu integrieren und dem Kunden kostenfrei oder gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung anzubieten. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
(4) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird north.io dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. north.io wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(5) north.io hält auf dem SERVER, ab der betriebsfähigen Bereitstellung für die ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz in im vertraglich vereinbarten Umfang bereit. Sofern der Speicherplatz nicht ausreichen sollte, kann der Kunde entsprechende Kontingente nachbestellen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Kapazitäten von north.io begrenzt sein können. Ein Anspruch auf Erweiterung des Speicherplatzes besteht deshalb nicht. Sie kann ggfs. auch über von north.io in der ANWENDUNG bereitgestellte Funktionen durch den Kunden vorgenommen werden. Die Erweiterung bedarf der Zustimmung beider Parteien. Die Zustimmung von north.io kann auch durch Bereitstellung einer Erweiterung des Speicherplatzes erklärt werden. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz und ANWENDUNGSDATEN werden erforderlichenfalls vertraglich vereinbart.
(6) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des von north.io genutzten Rechenzentrums.
(7) Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden ggf. vertraglich getroffen. Für Änderungen am technischen System von north.io gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und north.io bis zum Übergabepunkt ist north.io nicht verantwortlich.
§ 3 Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG und des Zugriffs auf die ANWENDUNGSDATEN, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
(1) north.io schuldet eine Verfügbarkeit, zurzeit 95%, bezogen auf die Nutzung innerhalb eines Kalenderjahres der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden
(2) Die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten gelten im Sinne von (1) auch als verfügbar bei
(a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von north.io oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der ANWENDUNG erforderlichen technischen Infrastruktur;
(b) Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von north.io oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;
(c) unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
(d) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des Servers und/oder der Anwendung zu nutzungsarmen Zeiten Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen;
(e) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des SERVERS und/oder der ANWENDUNG, sofern diese dem Kunden mindestens eine Woche vorher angekündigt werden und soweit die Nichtverfügbarkeit einen Zeitraum von vier Stunden nicht überschreitet.
(3) Die Vertragspartner haben individuelle Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Sachmängeln in Bezug auf die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN gelten, einschließlich etwaiger Sanktionen bei Nichteinhaltung.
§ 4 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
(1) Kommt north.io den in § 2 und §3 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
(2) Gerät north.io mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der ANWENDUNG in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 12. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn north.io eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt.
(3) Hat north.io die Nutzung einer ANWENDUNG schuldhaft nicht innerhalb der vereinbarten Frist und nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung mit mindestens zweiwöchiger Abhilfefrist wiederhergestellt, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der betroffenen ANWENDUNG ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
§ 5 Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG, Rechte von north.io bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
(1) Nutzungsrechte an der ANWENDUNG
(a) Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Webapplikation nutzen.
(c) Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur durch den Administrator und von diesem eingeladene Nutzer im Rahmen der vereinbarten Nutzeranzahl. Die Einräumung weiterer Zugriffsrechte ist gegen Entgelt möglich.
(d) Der Kunde ist unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen.
(e) Sofern north.io während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung (insbesondere über die vereinbarte Nutzeranzahl) hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern; (b) Der Kunde haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, menschenverachtenden oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann north.io den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, um die Verletzung abzustellen.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist north.io berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde north.io auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch north.io weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann north.io den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Vertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde, die Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. north.io bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
§ 6 Haftung für Rechte Dritter
north.io haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde north.io auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
§ 7 Entgelt
(1) Die Vertragspartner vereinbaren vertraglich ein monatliches Entgelt (SUBSCRIPTION FEE) für die Nutzung der ANWENDUNG. Für die Einrichtung des individuellen WORKSPACE werden gesonderte Servicegebühren berechnet. Hinzukommen Kosten für Onboarding und Trainings nach Vereinbarung.
(2) Entgelte für weiterer Nutzer und/oder Speicherplatz sowie Rechenleistung werden diese mit dem Monatsentgelt in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Nutzung von Sonderfunktionen, die über die Basisnutzung der ANWENDUNG hinaus angeboten und zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
(3) Das monatliche Entgelt und weitere abrechenbare Leistungen sind gegen Rechnung im Voraus zu bezahlen. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
§ 8 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
- die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird north.io unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
- die nach diesem Vertrag vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
- ausschließlich solche Daten und Inhalte auf den SERVER von north.io übertragen, zu deren Übertragung er berechtigt ist. Der Kunde stellt north.io auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit Übertragung von Daten auf den SERVER von north.io geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 5 einhalten, insbesondere
-
- keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von north.io betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von north.io unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
- den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
- north.io von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind; die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung;
- die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
-
- dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER von north.io) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
- nach § 9 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
- vor der Versendung von Daten und Informationen an north.io diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
- wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG Daten an north.io übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zum Zweck der Wiederherstellung der Daten im Fall des Datenverlust oder der Datenbeschädigung zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
- Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel der Software, north.io unverzüglich anzeigen. Soweit north.io infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.
§ 9 Datensicherheit, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes north.io von Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch north.io vertraulich zu behandeln sind insb. die ANWENDUNGSDATEN, sollte es von ihnen Kenntnis erlangen.
Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
- ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 11 Rechte an übertragenen Daten
north.io erlangt an vom Kunden übertragenen Daten kein Eigentum. north.io erhält ausschließlich solche Rechte an übertragenen Daten, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
§ 12 Haftung und Haftungsgrenzen
(1) north.io haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet north.io im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet north.io nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von north.io auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet north.io unbeschadet der Absätze 1 bis 3 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Laufzeit, Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit Zustandekommen des Vertrags und wird zunächst für die Dauer 12 Monaten geschlossen (VERTRAGSLAUFZEIT). Die Vertragsparteien können eine andere Vertragslaufzeit vereinbaren. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit mindestens zweiwöchiger Fristsetzung möglich. Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 20 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann north.io den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder den Zugang zu ANWENDUNG und zur Cloud vorübergehend bis zur vollständigen Zahlung zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung des monatlichen Entgelts oder anderer Rechnungsbeträge mehr als einen Monat in Rückstand ist. north.io kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Entgelts verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail).
(6) Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch und ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung wird north.io den Kunden gegen gesondertes Entgelt dabei unterstützen. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf seine Datenbestände ist nach Beendigung des Vertrages nicht mehr gegeben.
(7) north.io ist berechtigt ohne Vorankündigung mit Vertragsbeendigung die Daten zu löschen und überlassene Zugangsdaten zu deaktivieren.
§ 14 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit north.io die Telekommunikationsleistung mit anbietet.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf diese Regelungen findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Anhänge sind in ihrer jeweils gültigen, d.h. von beiden Vertragspartnern unterzeichneten, Fassung Bestandteil dieses Vertrags.
(3) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrags und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für north.io zuständige Landgericht.